Entwicklungsprozess einer repräsentativen Probenahme- und Probenaufbereitungsanlage

Die Auslegung der Beprobung von Schüttgut-Förderanlagen ist derart variantenreich, dass es selten nur eine Lösung für eine technische Aufgabenstellung gibt. Die korrekte Anwendung der für das Schüttgut geltenden Normen, die erfahrungsbasierte Berücksichtigung der Eigenschaften des jeweiligen Schüttguts sowie die örtlichen Gegebenheiten grenzen die Möglichkeiten allerdings ein. Jahrzehntelange Erfahrung ermöglicht – gemeinsam mit dem Knowhow und der Erfahrung des Kunden – eine maßgeschneiderte Anlage zu entwickeln, die den Eigenschaften des Schüttguts und den Anforderungen der Normen und kundenseitigen Spezifikationen gerecht wird.

Zur Qualitätskontrolle der von Lieferanten bezogenen Schüttgüter sollte eine automatische, repräsentative und normgerechte Probenahme-Anlage entwickelt werden. An die automatische, kontinuierliche Probenahme des Schüttguts sollte sich eine entsprechende Probenaufbereitung sowie eine Probensammlung anschließen. Die Kundenvorgaben sahen sowohl die Berücksichtigung internationaler Normen für die mechanische Probenahme des speziellen Schüttguts als auch technische Kundenspezifikationen vor.

Auf Kundenwunsch sollte die Probenahme in der Abwurfparabel eines Förderbandes von der Ebene 1 auf die Ebene 0 erfolgen. Die Restproben einer Liefereinheit sollten in Probensammlern in gesonderten Sammelgefäßen aufgesammelt werden. Die Sammelgefäße, die während der Beprobung einer Liefereinheit befüllt werden, sollten automatisch gewechselt und aufbewahrt werden. Die Kapazität der Probensammler sollte ferner so ausgelegt werden, dass die Beprobung einer weiteren Liefereinheit unmittelbar nach Beendigung der Beprobung der vorherigen Liefereinheit ermöglicht wird. Die Abholung der Proben erfolgt durch das Bedienpersonal des Kunden, jeweils nach Entladung einer Liefereinheit. Das bei der Probenaufbereitung anfallende Überschussmaterial sollte dem Hauptförderstrom zuführt werden.

Beim Kunden wurde eine Bestandsanlage mit für die Aufgabenstellung beengten Platzverhältnissen vorgefunden – nicht unüblich, wenn Probenahme-Anlagen in Bestandsanlagen nachgerüstet werden. Um eine Probenahme-Anlage unter Berücksichtigung der kundenseitigen Aufgabenstellung und technischen Anforderungen an der vorgesehenen Stelle errichten zu können, war eine Erweiterung des vorhandenen Stahlbaugebäudes unvermeidlich. Die Herausforderung bestand somit in der Entwicklung einer kompakten Anlage unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen und der vorgegebenen Platzverhältnisse.

Um die erforderliche Bauhöhe für die notwendigen Komponenten der Probenaufbereitung und Probensammlung zu generieren und die Anlage so kompakt wie möglich zu halten, wurde als Querschnittsprobenahmegerät ein sog. Dreharmprobenehmer festgelegt. Aufgrund des Arbeitsprinzips des Dreharmprobenehmers können die entnommenen Proben in ca. 4,5 m über Mitte der Bandtrommel aus dem Schlitzprobenahmegefäß ausgeschleust werden mit dem Vorteil, dass die Entfernung zwischen der Probenahmestelle und der Aufbereitung auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Der ausführliche Bericht findet man in Ausgabe 4/2022 Schüttgut & Prozess.