Vor Tätigkeitsbeginn sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen angehalten, eine letzte Gefährdungsbeurteilung durchführen. Durch den visitenkartengroßen Gefahrencheck können unsere Beschäftigten Unfallrisiken erkennen, geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen und sich dem Restrisiko bewusst werden.